1 Was ist Dolmetschen?
Dolmetschen ist im Vergleich zum schriftlichen Übersetzen die unmittelbare oder leicht versetzte mündliche Übertragung von gesprochenen Inhalten, d.h. der Dolmetscher muss das Gesagte sofort korrekt verstehen und in der Zielsprache wiedergeben.
Dafür sind ein professionelles Auftreten, ein breites Allgemeinwissen sowie eine gründliche Vorbereitung notwendig, da der Dolmetscher im Einsatz nur seine mentalen Ressourcen zur Verfügung hat. Häufig müssen Dolmetscher sich auch um die Organisation der für den Einsatz benötigen Technik kümmern.
Aufgrund er aufwendigen Vorbereitung und der hohen Anstrengung absolvieren Simultandolmetscher zwischen 80 und 120 Einsätze im Jahr. Der Tagessatz für einen Konferenzdolmetscher beträgt in der Regel zwischen 700 € und 1000 €.
2 Arten des Dolmetschens
- Simultandolmetschen: Der Dolmetscher hört den Redebeitrag in der Ausgangssprache und überträgt ihn fast gleichzeitig in die Zielsprache. Benötigt wird dazu eine schallisolierte Kabine, in der sich zwei Dolmetscher abwechseln und unterstützen. Die Verdolmetschung erreicht die Zuhörer über ein Headset.
- Flüsterdolmetschen (auch Chuchotage): Bei dieser Sonderform des Simultandolmetschens sitzt der Dolmetscher hinter höchstens ein oder zwei Personen, für die das Dolmetschen gedacht ist. In seltenen Fällen, z.B. bei Führungen, kann die Zahl der Zuhörer auch höher sein. Wegen der zahlreichen Störgeräusche ist das Flüsterdolmetschen im Normalfall kein geeigneter Ersatz für eine Kabine.
- Konsekutivdolmetschen: Die Redebeiträge werden vom Dolmetscher notiert und anschließend nach der Rede wiedergegeben. Dazu wird meist eine spezielle Notizentechnik verwendet, die keine Stenographie ist, da es beim Konsekutivdolmetschen nicht um „mündliches Übersetzen“, sondern um die sinngemäße und dem Anlass angemessene Wiedergabe geht.
Wegen der zeitversetzten Wiedergabe muss für Redebeiträge unter Umständen die doppelte Zeit eingeplant werden.
- Gesprächsdolmetschen: Bei dieser Sonderform des Konsekutivdolmetschens werden Redebeiträge in Gesprächssituationen zeitversetzt und in kürzeren Abschnitten
- Gerichtsdolmetschen: Um bei Gerichten, Notaren, Polizei und Behörden dolmetschen zu können, muss ein Dolmetscher in seinem Bundesland beeidigt, vereidigt oder öffentlich bestellt sein.
- Gebärdendolmetschen: Hierbei wird Gesprochenes in Gebärdensprache und Gebärdensprache in Gesprochenes übertragen. Speziellere Informationen zum Gebärdendolmetschen finden Sie in diesem PDF des Berufsverband der Gebärdensprachdolmetscher/-innen Berlin-Brandenburg.
3 Vorbereitung auf den Dolmetscheinsatz
Damit die Terminologie beim Einsatz korrekt und sofort abrufbar ist, muss ein Dolmetscher sich sorgfältig vorbereiten und zum Beispiel Glossare mit Fachwörtern erstellen. Auch der technische Aspekt des Einsatzes (Mikrofone, Kabinen, Headsets, Personenführungsanlagen) muss geklärt werden. Dafür braucht der Dolmetscher genügend Zeit und Kooperation Ihrerseits. Stellen Sie deswegen die folgenden Informationen zur Verfügung:
- Informationsmaterial (Dokumente, Manuskripte, Glossare, Links etc.)
- Kontaktdaten für Rückfragen
- Gesprächsthemen und möglichst genaue Planung der Einsatzdauer
- Anzahl der Teilnehmer
4 Der selbstständige Dolmetscher
Zukünftige Dolmetscher müssen in der Regel ein fünfjähriges Studium absolvieren, in denen sie neben den Dolmetschtechniken Fachkenntnisse und Recherchekompetenzen erwerben. Außerdem muss der angehende selbständige Dolmetscher sich vor und während seiner beruflichen Tätigkeit mit folgenden Themen befassen:
- Erlernen von grundlegenden betriebswirtschaftlichen Kenntnissen, z.B. Buchhaltung und Regelungen zur Umsatzsteuer
- Administrative Vorbereitungen, z.B. Suche und Ausstattung von geeigneten Räumlichkeiten, Anschaffung von CAT-Tools, Office-Programmen
- Erstellung und Pflege einer professionellen Website
- Erstellen von Angeboten und Rechnungen
- Teilnahme an Fortbildungen, Messen, Seminaren und Webinaren
- Mitgliedschaft und Mitwirkung bei Fachverbänden wie zum Beispiel dem BDÜ