Unter beglaubigte Übersetzung werden alle Übersetzungen zusammengefasst, bei denen ermächtigte oder beeidigte Übersetzer die Korrektheit und Vollständigkeit der Übersetzung mit Stempel und Unterschrift bestätigen.
Beglaubigte Übersetzungen besitzen meist offiziellen Charakter und werden von Behörden angefordert, z.B. bei Urkunden oder Verträgen. Vereidigte oder beeidigte Übersetzer – je nach Bundesland – sind besonders vom Staat geprüfte Übersetzer, die besondere Anforderungen erfüllen müssen. Dazu gehören unter anderen der Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen auf C2-Level und der Kenntnis der deutschen Rechtssprache.
Für folgende offiziellen Dokumente werden beglaubigte Übersetzungen besonders häufig angefragt, meistens für Behörden oder vor Gericht:
Für die Preisgestaltung bei der beglaubigten Übersetzung rechtsgültigen Texten gelten Kriterien wie bei jedem Fachauftrag: Schwierigkeitsgrad, Ausgangs- und Zielsprache, Umfang, und Liefertermin – definieren die Preisgestaltung, und können stark variieren.
Als Richtwert können Sie von etwa 90 EUR bis 200 EUR pro DinA4-Seite für häufig übersetzte Sprachkombinationen ausgehen (bei seltenen Sprachen auch mehr). Vergeben Sie auf jeden Fall Ihren Übersetzungsauftrag rechtzeitig, um Eilzuschläge bei einer beglaubigten Expressübersetzung zu vermeiden.
Starten Sie eine unverbindliche Preisanfrage bei den Fachübersetzern und schicken Sie direkt folgende Informationen mit:
Übersetzer.jetzt führt Sie genau zu den beeidigten Fachübersetzern, die Ihre Übersetzung professionell und qualifiziert durchführen können.
Während die Bezeichnung Übersetzer nicht geschützt ist, sind alle Sprachmittler bei Übersetzer.jetzt nach den folgenden Kriterien zertifiziert.
Beeidigte und vereidigte Fachübersetzer zeichnen sich durch ein besonderes Fachwissen im Bereich Recht neben der Sprachkenntnis aus. Bei Übersetzer.jetzt können Sie deshalb auch die Übersetzer nach ihrem Fachgebiet suchen und auswählen.
Oft besteht keine Notwendigkeit, als Auftraggeber einen Übersetzer innerhalb derselben Stadt zu beauftragen.
Für Expressübersetzungen oder um die Übersetzung direkt abholen zu können, besteht trotzdem auch die Möglichkeit über die Ortssuche nach ermächtigten Übersetzern in Ihrer Stadt zu suchen und zu beauftragen.
Der beeidigte Übersetzer und Dolmetscher nehmen innerhalb ihrer Branche eine exponierte Stellung ein. Durch ihr Prädikat wird dem Auftraggeber versichert, dass die zu übersetzende oder zu verdolmetschende Leistung nach bestem Gewissen und verantwortungsvoll erbracht wird. Die beglaubigte Übersetzung bzw. die beeidigte Verdolmetschung ist ein Gütesiegel, mit dem der Übersetzer und Dolmetscher signalisieren, dass ihr Auftrag inhaltsgetreu und ohne Veränderungen übersetzt bzw. gedolmetscht wird.
Dafür müssen Anwärter, die sich ermächtigen oder beeidigen lassen wollen, eine Vielzahl an Voraussetzungen erfüllen, die von Bundesland zu Bundesland variieren.
Folgende Anforderungen werden in allen Bundesländern gestellt: